Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 27.11.2000

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00 Kg (PKH)   

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FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00 Kg (PKH) (https://dejure.org/2001,8036)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2001 - 18 K 6552/00 Kg (PKH) (https://dejure.org/2001,8036)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 18 K 6552/00 Kg (PKH) (https://dejure.org/2001,8036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe bei Kindergeldklage eines abgelehnten Asylbewerbers aus der Türkei; Anspruch eines Ausländers auf die Gewährung von Kindergeld bei Bestehen einer zeitliche befristeten Aufenthaltsbefugnis; Gewährung des qualifizierten Aufenthaltsrechts durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Prozesskostenhilfe bei Kindergeldklage eines abgelehnten Asylbewerbers aus der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 576
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00
    Er trug vor, nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - vom 4. Mai 1999 in der Rechtssache C - 262/96 (Sürül) habe er als in Deutschland lebender türkischer Staatsbürger Anspruch auf Kindergeld.

    b) Zum anderen hat die Klage auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 des ARB 3/80 und die hierzu ergangenen Entscheidung des EuGH (Urteil vom 4. Mai 1999 Rechtssache C - 262/96 (Sürül), EuGHE I 1999, 2685 = InfAuslR 1999, 324) Aussicht auf Erfolg.

    Durch die schrittweise Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer soll die Lebenshaltung des türkischen Volkes verbessert und ein späterer Beitritt der Türkei zur Gemeinschaft erleichtert werden ( EuGH -Urteil vom 4. Mai 1999, a.a.O. Rdnr. 70 unter Hinweis auf die vierte Begründungserwägung des Assoziationsabkommens).

    Er hat es für die Arbeitnehmereigenschaft ausreichen lassen, dass die betreffende Person auch nur gegen ein einziges Risiko in einem allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig davon, ob sie in einem Arbeitsverhältnis steht (Urteil vom 4. Mai 1999, a.a.O., Rdnr. 76 ff., 86).

  • BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 5/99 R

    Anwendung von Art. 3 Abs. 1 des EWGAssRBes 3/80 vom 19.9.1980 auf Flüchtlinge aus

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00
    Dieser Beschluss soll die Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten dahingehend koordinieren, dass türkische Arbeitnehmer, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Gemeinschaft beschäftigt sind oder waren, sowie deren Familienangehörige und Hinterbliebene Leistungen in den herkömmlichen Zweigen der sozialen Sicherheit beziehen können (vgl. ausführlich BSG-Vorlagebeschluss vom 16. Dezember 1999 - B 14 KG 5/99 R, JURIS-Datenbank).

    Das Bundessozialgericht hat zwar eine Vorabentscheidung des EuGH beantragt und in seinem Vorlagebeschluss vom 16. Dezember 1999 (B 14 KG 5/99 R, JURIS-Datenbank) Zweifel geäußert, ob das Assoziationsrecht der EG mit der Türkei auf Arbeitnehmer türkischer Staatsangehörigkeit anwendbar ist, die als Flüchtlinge und nicht als Wanderarbeitnehmer eingereist sind; es hat diesen Antrag auf Vorabentscheidung jedoch inzwischen zurückgenommen (vgl. Beschluss vom 15. August 2000 B 14 KG 5/99 R, JURIS-Datenbank).

  • FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98

    Kindergeldanspruch türkischer Staatsangehöriger mit bloßer Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00
    Hierzu bezieht sich die Familienkasse (unter Berufung auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 9. Mai 2000 14 K 333/98 Ki, DStRE 2000, 1191) auf den Sinn und Zweck des Assoziationsabkommens EWG/Türkei (vom 12. September 1963, vgl. Beschluss 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963, Abl. 1964, Nr. 217, S. 3685) und der in der Folgezeit hierzu ergangenen Beschlüsse.

    Zwar meint die Familienkasse (unter Berufung auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 9. Mai 2000, 14 K 333/98 Ki, DStRE 2000, 1191), dass die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des ARB 3/80 das Vorliegen einer Aufenthaltsbewilligung erfordere und demgegenüber bei Personen mit einer Aufenthaltsbefugnis zu verneinen sei.

  • BFH, 13.09.2000 - VI B 134/00

    Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00
    Demgemäß sind hinreichende Erfolgsaussichten in diesem Sinne bereits dann zu bejahen, wenn es im Hauptsacheverfahren um schwierige Rechtsfragen geht, über die im PKH-Verfahren eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist und wenn die in diesem Zusammenhang vertretene Rechtsansicht des Antragstellers nicht von vornherein aussichtslos erscheint (BFH-Beschluss vom 13. September 2000 VI B 134/00, BFHE 192, 483 , BFH/NV 2001, 116 ).

    An der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift hat der Bundesfinanzhof neuerdings Zweifel geäußert (BFH-Beschluss vom 13. September 2000 VI B 134/00, BFHE 192, 483 , BFH/NV 2001, 116 ).

  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00
    Im Rahmen des PKH-Verfahrens ist demgemäß die Entscheidung des Klageverfahrens nicht vorwegzunehmen und bei der Abwägung der für und gegen einen Erfolg der Klage sprechenden Umstände keine abschließende Prüfung vorzunehmen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1987, 217 und vom 9. Juli 1996 IV B 105/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1997, 58).
  • EuGH, 10.09.1996 - C-277/94

    Taflan-Met u.a.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00
    dass Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 - jedenfalls ab Erlass dieses Urteils - von den nationalen Gerichten als unmittelbar geltendes Recht anzuwenden ist und den hiervon betroffenen türkischen Staatsangehörigen einen individuellen Rechtsanspruch verschafft (Rdnr. 48 ff., 74 - anders noch FG Bremen, Beschluss vom 22. Januar 1998 4 97 131 S1, EFG 1998, 1069 und Hessisches FG, Urteil vom 27. November 1997 2 K 4895/97, EFG 1998, 750 unter Hinweis auf das EuGH -Urteil vom 10. September 1996 Rechtssache C - 277/94 (Taflan-Met), EuGHE I 1996, 4085 = InfAuslR 1996, 382 = NVwZ 1997, 679);.
  • BFH, 01.12.1997 - VI B 147/97

    Besitz einer Aufenthaltsberechtigung als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00
    Er hat damit seine frühere Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 14. August 1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169, vom 1. Dezember 1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696 und vom 16. Oktober 1998 VI B 192/98, BFH/NV 1999, 310 ) aufgegeben, wonach die Anknüpfung des Gesetzes an bestimmte Aufenthaltstitel nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) verstoße (ebenso Thüringer FG, Urteil vom 14. Mai 1997 III 3/97, EFG 1997, 1211; Heuermann, DStR 1997, 1631 und zur Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 3 BKGG : BSG-Urteil vom 13. August 1996 10 RKg 2/96, SozR 3 - 5870 § 1 Nr. 11).
  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 2/96

    Neuregelung des § 1 Abs. 3 BKGG verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00
    Er hat damit seine frühere Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 14. August 1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169, vom 1. Dezember 1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696 und vom 16. Oktober 1998 VI B 192/98, BFH/NV 1999, 310 ) aufgegeben, wonach die Anknüpfung des Gesetzes an bestimmte Aufenthaltstitel nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) verstoße (ebenso Thüringer FG, Urteil vom 14. Mai 1997 III 3/97, EFG 1997, 1211; Heuermann, DStR 1997, 1631 und zur Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 3 BKGG : BSG-Urteil vom 13. August 1996 10 RKg 2/96, SozR 3 - 5870 § 1 Nr. 11).
  • BFH, 14.08.1997 - VI B 43/97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00
    Er hat damit seine frühere Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 14. August 1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169, vom 1. Dezember 1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696 und vom 16. Oktober 1998 VI B 192/98, BFH/NV 1999, 310 ) aufgegeben, wonach die Anknüpfung des Gesetzes an bestimmte Aufenthaltstitel nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) verstoße (ebenso Thüringer FG, Urteil vom 14. Mai 1997 III 3/97, EFG 1997, 1211; Heuermann, DStR 1997, 1631 und zur Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 3 BKGG : BSG-Urteil vom 13. August 1996 10 RKg 2/96, SozR 3 - 5870 § 1 Nr. 11).
  • BFH, 16.10.1998 - VI B 192/98

    Kindergeld; Staatenlose; PKH

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00
    Er hat damit seine frühere Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 14. August 1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169, vom 1. Dezember 1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696 und vom 16. Oktober 1998 VI B 192/98, BFH/NV 1999, 310 ) aufgegeben, wonach die Anknüpfung des Gesetzes an bestimmte Aufenthaltstitel nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) verstoße (ebenso Thüringer FG, Urteil vom 14. Mai 1997 III 3/97, EFG 1997, 1211; Heuermann, DStR 1997, 1631 und zur Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 3 BKGG : BSG-Urteil vom 13. August 1996 10 RKg 2/96, SozR 3 - 5870 § 1 Nr. 11).
  • BFH, 09.07.1996 - IV B 105/95

    Registrierung von Betriebseinnahmen im Rahmen der Festsetzung von Einkommens- und

  • FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95

    Gewährung eines Rabattfreibetrags für geldwerten Vorteil eines zinslosen

  • FG Hessen, 27.11.1997 - 2 K 4895/97

    Anspruch einer Ausländerin auf Kindergeld ohne Besitz einer

  • FG Thüringen, 14.05.1997 - III 3/97

    Kindergeldanspruch eines Ausländers; Aufenthaltsgestattung aufgrund des

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1998 - 2 K 2268/97
  • BFH, 17.12.2001 - VI B 274/99

    Kindergeld; Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Wie der Senat nach Ergehen des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, kann bei der gebotenen summarischen Prüfung nicht ausgeschlossen werden, dass einem Ausländer auch dann Kindergeld zusteht, wenn er nur eine Aufenthaltsbefugnis besitzt (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 13. September 2000 VI B 134/00, BFHE 192, 483, BStBl II 2001, 108; vom 6. Dezember 2000 VI B 193/00, BFH/NV 2001, 599; vom 29. Mai 2000 VI B 66/00, BFH/NV 2000, 1459; vgl. auch Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, § 62 Rz. 24; FG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2001 18 K 6552/00 Kg (PKH), Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 576, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 21.02.2002 - 10 K 4820/99

    Kindergeld; Vaterschaftsfeststellung; Abstammungsgutachten; Aufenthaltserlaubnis;

    Denn es ist einem Mitgliedstaat verboten, den Anspruch eines türkischen Arbeitnehmers auf Kindergeld für sein Kind vom Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis abhängig zu machen, während Inländer insoweit nur ihren Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat haben müssen (vgl. auch Urteil vom 4. Mai 1999 Rechtssache C-262/96, EUGHE I 1999, 2685; zu den verfassungsrechtlichen Zweifeln an § 62 Abs. 2 EStG vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2001, 18 K 6552/00 Kg PKH, EFG 2001, 576 m.w.N.).
  • FG Köln, 28.06.2001 - 3 K 3355/97

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsangehörigen

    Haben ehemalige Asylbewerber durch die ihnen erteilte Arbeitserlaubnis -wie hier- Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und damit zu den Systemen der sozialen Sicherheit gefunden, unterliegen sie dem Schutz des ARB 3/80, unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel (so auch FG Düsseldorf, EFG 2001, 576).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 27.11.2000 - 10 K 565/00 Kg   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9976
FG Düsseldorf, 27.11.2000 - 10 K 565/00 Kg (https://dejure.org/2000,9976)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2000 - 10 K 565/00 Kg (https://dejure.org/2000,9976)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2000 - 10 K 565/00 Kg (https://dejure.org/2000,9976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einkunftsbegriff des § 2 Abs. 2 EStG; Berechnung des kindergeldschädlichen Grenzbetrages; Studiumsgebühren; Werbungskosten; Begleitendes Fachhochschulstudium als Maßnahme der Berufsausbildung; Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten bei der Berechnung des ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; EStG § 9 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

    Kosten für ausbildungsbegleitendes Fachhochschulstudium und Kindergeldermittlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 576
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.03.1967 - IV R 266/66

    Abzugsfähigkeit von Promotionskosten als Betriebsausgaben im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.11.2000 - 10 K 565/00
    Der BFH habe in einem Grundsatzurteil vom 16.03.1967 (IV R 266/66, BStBI III 1967, 723) entschieden, dass Kosten eines Hochschulstudiums nicht abzugsfähige Kosten der Berufsausbildung seien und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um ein erstes oder ein ergänzendes zweites Studium handele.

    Der Hinweis des Beklagten auf die Entscheidung des BFH vom 16.03.1967 (IV R 266/66) geht fehl.

  • BFH, 14.01.2000 - VI R 11/99

    Auslandspraktikum als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.11.2000 - 10 K 565/00
    Kindern muss zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (vgl. BFH Urteil vom 14.01.2000 VI R 11/99, BStBI II 2000, 199, 200 m.w.N.).
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